DSGVO – kurz und knapp

Die DSGVO ist nicht neu. Um das Datenschutzrecht in der EU zu vereinheitlichen, wurde Sie bereits 2016 in der EU beschlossen. DSGVO steht für „Datenschutzgrundverordnung“ und gilt nunmehr seit 25.05.2018. Ziel der DSGVO ist es, die Privatsphäre der Nutzer zu stärken und mehr Kontrolle über persönliche Daten zu gewährleisten.  Die Nutzung soll transparenter werden. Der Nutzer entscheidet hierbei selbst aktiv, welche Daten er herausgibt und welche nicht – und er soll wissen, was mit den Daten geschieht.

Wer ist von der DSGVO betroffen?

Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, welche personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Kunden erfassen und speichern. Dazu zählen mittelständische Unternehmen mit eigenem Newsletter genauso wie Onlineshops, Agenturen, Hoster sowie Freelancer, die zum Beispiel User-Tracking auf ihrer Website betreiben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bietet einen Online-Test an, mit dem Sie herausfinden können, ob Sie von der DSGVO betroffen sind oder nicht.

Externer oder Interner Datenschutzbeauftragter

Grundsätzlich kann ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) INTERN, in Person eines Mitarbeiters, sowie  EXTERN, in Person eines Dienstleisters, bestellt werden. Ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten sollte stets die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit sein, die ein DSB benötigt, um die angedachten Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.

Was einen internen von einem externen DSB unterscheidet, möchte ich anhand wesentlicher Dimensionen wie Kompetenz, Haftung und Kündigungsschutz erläutern. 

Interner Datenschutzbeauftragter

Bei einem internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) übergibt der Geschäftsführer einem Angestellten des Unternehmens die Aufgabe des DSB. Wenn ein interner Mitarbeiter alle notwendigen Anforderungen erfüllt (Fachkunde-Nachweis und technisches Verständnis), kann dieser als interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Vorteile der Berufung zum DSB sind unter anderem ein sofortiger Kündigungsschutz  sowie Rechte zu weiteren Fortbildungen. Selbst der Anspruch auf eine eigene Ausstattung steht dem internen DSB zu.  Es ist jedoch zwingend darauf zu achten, dass der bestellte interne DSB ALLE  Anforderungen erfüllt, denn ist dies nicht der Fall, so wird dies gesetzlich so behandelt, als ob kein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen vorhanden wäre. Dies kann mit einem Bußgeld i. H.v. bis zu 50.000 € geahndet werden.

Externer Datenschutzbeauftragter

Der externe DSB ist ein zertifizierter Datenschutzexperte, der Ihrem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung steht. Die hohe Expertise des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten garantiert für Sie den besten Schutz für Ihr Unternehmen. Der externe Datenschutzbeauftragte kümmert sich schnell und effizient um Ihr Unternehmen. Dabei besteht eine transparenter Kostenstruktur, vertraglich festgelegte Preise und  variable Vertragslaufzeiten. Somit schützt Sie der externe Datenschutzbeauftragte vor hohen Bußgeldern.